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MINDEST-ANFORDERUNGEN GEHEGE

Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Gehege (gemäss Anhang 2 der Tierschutzverordnung) sind sehr knapp bemessen. 

Meerschweinchen rennen gerne und sollten daher eine "Rennstrecke" von 2 Metern Länge haben. Um den Mitbewohnern auch mal aus dem Weg gehen zu können, sollte das Gehege mindestens 70cm tief sein. 

Pro Kastrat sollte 1m2 und für jedes Weibchen je 0.5m2 Fläche zur Verfügung stehen. Meerschweinchen sind Bodentiere und klettern nicht gerne. Darum zählen zusätzliche Stockwerke höchstens zur Hälfte als Grundfläche. 

Damit ist klar, dass die im Handel erhältlichen Käfige nicht geeignet sind. Aus diesem Grund baut man sein Gehege am besten selber. Das geht auch für ungeübte sehr einfach. zB. durch den Umbau eines Bettes oder sehr flexibel mit Songmics-Elementen. Im Internet finden sich unzählige Fotos, zum Teil sogar mit Bau-Anleitung. Mit etwas ungiftiger Farbe kann auch ein grosses Gehege schön in den Wohnbereich integriert werden. Dazu kommt, dass Eigenbauten in der Regel günstiger sind, als teure, zu kleine Käfige im Handel. 

Gehege müssen so gebaut sein, dass die Meerschweinchen nicht entweichen können und ihre Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Gehege müssen so eingerichtet und so geräumig sein, dass sich die Tiere darin arttypisch verhalten können. Das Meerschweinchengehege muss mit Häuschen oder anderen Rückzugsmöglichkeiten ausgestattet sein, in denen alle Tiere Platz finden. Idealerweise sollten die Häuschen mindestens zwei Ein-/Ausgänge haben. Ferner benötigen die Meerschweinchen geeignete Einstreu sowie Nageobjekte wie Weichholz oder frische Äste.

Meerschweinchen_aktuell.jpg
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